Nutzungsbedingungen

Bedingungen der Bereitstellung von LOGMEIN Produkten und Diensten durch kompaktwerk

§ 1Präambel

(1) Die kompaktwerk GmbH („kompaktwerk“) optimiert den Omnichannel Vertrieb & Service von Unternehmen und ist Lieferant von digitalen Engagement-Lösungen für den E-Commerce (Online-Sales & Service) sowie Contactcenter.

(2) Im Rahmen dieser Tätigkeit bietet kompaktwerk unter anderem Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens LogMeIn Ireland Limited, The Reflector, Hanover Quay, Dublin 2, Irland („LOGMEIN“) an.

§ 2Gegenstand, Vertragsschluss, Vertragsänderung

(1) Diese Bedingungen regeln die Bereitstellung von LOGMEIN Produkten und Diensten („LOGMEIN Services“) durch kompaktwerk und liegen jeglicher Nutzung durch registrierte Nutzer zugrunde.

(2) Diese Bedingungen finden Anwendung im Verhältnis zwischen kompaktwerk und dem Nutzer, sofern der Vertrag über die Bereitstellung von LOGMEIN Services unmittelbar zwischen kompaktwerk und dem Nutzer geschlossen wird. Diese Bedingungen finden keine Anwendung, sofern kompaktwerk den Nutzer lediglich an LOGMEIN vermittelt hat und der Vertrag über die Bereitstellung von LOGMEIN Services zwischen LOGMEIN und dem Nutzer zustande kommt.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, kompaktwerk hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

(4) Die Nutzung von LOGMEIN Services erfordert ggf. eine Registrierung des Nutzers bei LOGMEIN direkt. Bei der Registrierung für LOGMEIN Services muss jeder Nutzer zusätzlich zu diesen Bedingungen auch den Nutzungsbedingungen von LOGMEIN („General Terms & Conditions) https://www.logmeininc.com/de/legal/terms-and-conditions zustimmen.

(5) Auf bevorstehende Änderungen dieser Nutzungsbedingungen wird der Nutzer per E-Mail an die bei kompaktwerk hinterlegte E-Mail-Adresse hingewiesen. Der Nutzer kann der Geltung der geänderten Bedingungen binnen einer Frist von 4 Wochen widersprechen. Widerspricht der Nutzer der Änderung der Bedingungen nicht binnen dieser Frist, gilt seine Zustimmung zu den Änderungen als erteilt, sofern kompaktwerk ihn sowohl auf die Frist als auch auf die Rechtsfolge seines Schweigens bereits zusammen mit dem Hinweis auf die Änderung der Bedingungen hingewiesen hat.

§ 3Leistungsbeschreibung

(1) Der Funktionsumfang der LOGMEIN Services wird in deren jeweiliger Leistungsbeschreibung festgelegt https://www.logmeininc.com/de/legal/service-descriptions Sofern keine Leistungs-beschreibung und Service Level im Vertrag vereinbart werden, gelten diejenigen der LOGMEIN Service Description und des LOGMEIN Standard Service Level Agreement (SLA), die auf denjeweiligen LOGMEIN Service Anwendung finden. Der Nutzer hat einen Anspruch nur auf die Bereitstellung der beschriebenen Funktion, nicht jedoch auf eine bestimmte technische Umsetzung. Eine Eignung der LOGMEIN Services für einen bestimmten Verwendungszweck wird nur dann Grundlage dieses Nutzungsverhältnisses, wenn diese durch kompaktwerk in Textform ausdrücklich zugesichert oder bestätigt wurde.

(2) kompaktwerk oder LOGMEIN können den Funktionsumfang der LOGMEIN Services gegenüber dem Nutzer zum Beginn des jeweils nächsten Nutzungszeitraums, für den noch kein Entgelt entrichtet wurde, einschränken, sofern auch eine ordentliche Kündigung des Vertrags zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeschlossen wäre. kompaktwerk wird den Nutzer mindestens zwei Wochen vorher auf die Einschränkung des Nutzungsumfangs und das Kündigungsrecht des Nutzers per E-Mail an die für den Nutzer hinterlegte E-Mailadresse hinweisen. Erweiterungen des Funktionsumfangs der LOGMEIN Services sind auch während des laufenden Nutzungszeitraums möglich, wenn damit keine Erhöhung des Entgelts verbunden ist.

(3) LOGMEIN Services werden angeboten im Einklang mit verbreiteten mittleren Programmier- und Sicherheitsstandards an. LOGMEIN Services werden laufend fortentwickelt, um Änderungen von Programmier- und Sicherheitsstandards Rechnung zu tragen. Für die Verarbeitung und Verbreitung von Daten, die besonderen Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsinteressen unterliegen, sind LOGMEIN Services jedoch weder programmiert noch intendiert. Solche Daten sind vielmehr vor der Speicherung in LOGMEIN Services gesondert zu verschlüsseln.

(4) Die Nutzung von LOGMEIN Services setzt beim Nutzer einen leistungsfähigen Desktop- oder Notebook-Computer mit einem jeweils aktuellen Betriebssystem und Webbrowser, sowie eine stabile Breitband-Internetverbindung voraus. Beim Einsatz von Mobilgeräten wie Tablets oder Smartphones, älteren Betriebssystemen, älteren Webbrowsern oder einer langsameren Internetverbindung können die Darstellung, Funktionalität und Reaktionsgeschwindigkeit von LOGMEIN Services eingeschränkt sein.

(5) LOGMEIN bietet Benutzerunterstützung und Behebung von Fehlern („Support“) im Rahmen von kostenpflichtigen LOGMEIN Services an. Die Fehlerbehebung ist in jedem kostenpflichtigen LOGMEIN Service enthalten, der Umfang der weitergehenden Benutzerunterstützung richtet sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Angebots. Der Nutzer kann sich jederzeit per E-Mail an die von kompaktwerk oder LOGMEIN veröffentliche Support-Adresse wenden. Gewährleistungsansprüche des Nutzers gegen kompaktwerk bleiben unberührt.

§ 4Nutzungsrecht, Übertragbarkeit

(1) kompaktwerk räumt jedem registrierten, d. h. namentlich benannten Nutzer ein einfaches, zeitlich beschränktes, nicht ausschließliches Recht zum Zugriff und zur bestimmungsgemäßen Nutzung von LOGMEIN Services, d. h. in dem Umfang der vereinbarten Funktionen und im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen, ein. Dieses Recht ist nicht übertragbar. Jedoch können andere Nutzer zu einer gemeinsamen Gruppe hinzugefügt und ggf. kostenpflichtige Angebote für andere Teilnehmer der Gruppe gebucht werden. Im Übrigen verbleiben alle Urheber- und gewerblichen Schutzrechte bei ihrem jeweiligen Inhaber.

(2) Der Nutzer räumt LOGMEIN und kompaktwerk das Recht ein, Marken und sonstige schutzfähige Bezeichnungen im Sinne des § 1 MarkenG, sowie Namensrechte in dem Umfang zu nutzen, wie dies zur Erbringung der LOGMEIN Services notwendig ist. Die Nutzung der genannten Rechte durch LOGMEIN oder kompaktwerk zu Referenz- und Werbezwecken von LOGMEIN oder kompaktwerk bleibt einer gesonderten Vereinbarung vorbehalten.

(3) LOGMEIN Services umfassen gegebenenfalls die Verwendung von Open Source Softwareprogrammen (OSS), die unter verschiedenen Lizenzen veröffentlich sind. Für die Einräumung von Rechten an OSS gelten die Regelungen der diesen zugrunde liegenden Lizenzbestimmungen. Die Haftung sowie Gewährleistung der Autoren und Bearbeiter der OSS für diese kostenlose Nutzungsüberlassung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften über die Schenkung. Die Haftung und Gewährleistung von kompaktwerk aufgrund dieses Nutzungsverhältnisses bleibt unberührt.

(4) Die Nutzung von LOGMEIN Services über den vereinbarten oder bestimmungsgemäßen Zweck oder Umfang hinaus ist untersagt. Insbesondere ist der Nutzer nicht berechtigt, Dritten die Nutzung von LOGMEIN Services zu ermöglichen, indem Nutzungsmöglichkeiten vermietet, verliehen oder sonst überlassen werden. Der Nutzer wird nicht den Versuch unternehmen, unter Umgehung von Schutzmaßnahmen auf nicht freigeschalteten kostenpflichtigen Funktionsumfang Zugriff zu erlangen. Der Nutzer wird es nicht unternehmen, zu eigenen gewerblichen Zwecken eine dauerhafte Kopie der Gestaltung und Funktionalität von LOGMEIN Services oder Teilen davon zu erstellen, falls dazu nicht ausschließlich frei nutzbare Software aus anderen Quellen verwendet wird. Ein Recht zur Bearbeitung oder zur Erstellung von Werken, die auf LOGMEIN Services basieren, steht dem Nutzer nicht zu.

(5) Der Nutzer räumt kompaktwerk und LOGMEIN an vom Nutzer erstellten und zu LOGMEIN Services hochgeladenen Inhalten (Texte, Bilder, Video, Audio, Software) das nicht ausschließliche, zeitlich unbeschränkte Recht zur Vervielfältigung innerhalb der technischen Infrastruktur der LOGMEIN Services ein. Der Nutzer räumt kompaktwerk und LOGMEIN das nicht ausschließliche, zeitliche beschränkte Recht zur öffentlichen Wiedergabe an diesen Inhalten ein, soweit diese im Rahmen des gewöhnlichen Betriebs des Dienstes geschieht.

§ 5Datenschutz, Datensicherheit

(1) Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits darauf verpflichtet sind.

(2) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Nutzers durch kompaktwerk bzw. LOGMEIN erfolgt auf Grundlage der auf der jeweiligen Internetseite abrufbaren Datenschutzerklärung bzw. Privacy Policy. https://www.logmeininc.com/de/gdpr/gdpr-compliance

(3) Soweit personenbezogene Daten in einem schriftlichen Nutzungsvertrag erhoben werden, werden diese nur zur Vertragsdurchführung verarbeitet und an Dritte übermittelt (z. B. Zahlungsdienstleister). Eine Nutzung zu anderen Zwecken (z. B. Werbung, Marktforschung) findet nur aufgrund gesonderter Einwilligung statt.

(4) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Nutzer selbst, durch LOGMEIN oder durch kompaktwerk personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes LOGMEIN und kompaktwerk von Ansprüchen Dritter frei.

(5) Soweit kompaktwerk personenbezogene Daten der Endkunden, Interessenten, Mitarbeiter oder Lieferanten des Nutzers für den Nutzer verarbeitet, geschieht dies im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung gem. Art. 32 Abs. 1 DSGVO.

§ 6 Pflichten und Obliegenheit des Nutzers

(1) Der Nutzer verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung für die jeweils gebuchten Funktionen nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste sowie § 10.

(2) Der Nutzer gibt bei der Registrierung für LOGMEIN Services die erfragten Daten, einschließlich Name und gültiger E-Mailadresse, an. Der Nutzer kann sein Passwort frei wählen und verpflichtet sich, ein sicheres, d. h. ausreichend langes und komplexes Passwort zu wählen. Der Nutzer verpflichtet sich, sein Passwort anderen Personen nicht bekanntzugeben und angemessene Schutzmaßnahmen zu treffen, um eine Kenntnisnahme durch Dritte zu verhindern.

(3) Der Nutzer verpflichtet sich, nur solche Inhalte (z.B. Texte, Bilder, Audio, Video) auf LOGMEIN Services hochzuladen, für die der Nutzer ausreichende Nutzungsrechte bezüglich gewerblicher Schutzrechte (z.B. Marken und Kennzeichenrechte) und Urheberrecht besitzt.

(4) Der Nutzer wird personenbezogene Daten Dritter ausschließlich mit deren wirksamer Einwilligung oder im Rahmen gesetzlicher Erlaubnistatbestände mittels LOGMEIN Services erheben, speichern oder verarbeiten. Insbesondere wird der Nutzer unaufgeforderte werbende Kommunikation nur im Einklang mit geltendem Recht an andere Nutzer oder Dritte übermitteln (kein Spamming).

(5) Der Nutzer wird LOGMEIN Services nicht dazu nutzen oder nutzen lassen, rechts- oder sittenwidrige Inhalte zu übermitteln oder auf solche Inhalte hinzuweisen. Dazu gehören insbesondere volksverhetzende, gewaltverherrlichende oder gewaltverharmlosende, pornografische, sexuell anstößige oder sonst jugendgefährdende Inhalte, sowie Inhalte, die zu Straftaten aufrufen oder gegen das Wettbewerbs- oder sonstiges Recht verstoßen.

(6) Der Nutzer wird weder selbst noch durch andere Personen LOGMEIN Services in sonstiger Weise nutzen, die erkennbar ein Haftungsrisiko für LOGMEIN oder kompaktwerk eröffnet oder erhöht.

(7) Der Nutzer wird weder selbst noch durch andere Personen den Versuch unternehmen, den Zugriff auf Daten innerhalb der technischen Infrastruktur von LOGMEIN oder kompaktwerk zu erlangen, die nicht zur Nutzung durch den Nutzer im gewöhnlichen Betrieb von LOGMEIN Services bestimmt sind. Ferner wird der Nutzer weder selbst noch durch andere Personen in den bestimmungsgemäßen Ablauf der verwendeten Software oder Datennetze eingreifen.

(8) Der Nutzer wird LOGMEIN und/oder kompaktwerk unverzüglich über Fehler, Sicherheitslücken oder sonstige Schwachstellen auf LOGMEIN Services, die ihm zufällig oder durch Dritte bekannt geworden sind, informieren.

(9) Der Nutzer stellt LOGMEIN und kompaktwerk (einschließlich ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten und/oder sonstigen Vertreter) uneingeschränkt von sämtlichen Klagen, Forderungen, Kosten, Belastungen, Verlusten, Ansprüchen und Aufwendungen Dritter frei, die sich aus einer rechts- und/oder vertragswidrigen Verwendung von LOGMEIN Services durch den Nutzer oder mit Billigung des Nutzers ergeben. Dies gilt insbesondere für geltend gemachte Ansprüche und gerichtliche oder außergerichtliche Verfahren aus Datenschutz-, Wettbewerbs-, Urheber-, Marken- oder sonstigem Recht in Verbindung mit der Verwendung von LOGMEIN Services durch den Nutzer oder dem ihm zugeordneten Benutzernamen. Dies gilt nicht, wenn die Reaktion von LOGMEIN oder kompaktwerk auf die geltend gemachten Ansprüche dem erklärten Willen des Nutzers widerspricht. Schadensersatzansprüche von LOGMEIN oder kompaktwerk wegen festgestellter oder anerkannter Rechtsverstöße durch den oder mit Billigung des Nutzers bleiben unberührt.

(10) Der Nutzer ist verpflichtet, alle an LOGMEIN Services übermittelten Inhalte und Daten auf seinen eigenen Systemen vorzuhalten und regelmäßig und gefahrentsprechend zu sichern.

(11) Der Nutzer verpflichtet sich, jede Inanspruchnahme des LOGMEIN oder kompaktwerk Support, die weder auf einem Fehler von LOGMEIN Services (einschl. Minderverfügbarkeit) beruht noch sonst vom vereinbarten Supportumfang eingeschlossen ist, mit der vereinbarten, sonst der üblichen Entgelthöhe zu vergüten.

§ 7 Produkte Dritter, „plug-Ins“

(1) Der Nutzer hat die Möglichkeit, Drittsoftware, z. B. Plug-Ins oder Add-Ons, zusammen mit LOGMEIN Services zu nutzen, solange diese Drittsoftware den regulären Betrieb der LOGMEIN Services nicht beeinträchtigt. kompaktwerk bzw. LOGMEIN kann die Nutzung bestimmter Drittsoftware verbieten, falls kompaktwerk bzw. LOGMEIN vermutet, dass diese Drittsoftware den Betrieb der LOGMEIN Services beeinträchtigt.

(2) Die Nutzungsbedingungen der Drittsoftware einschließlich Gewährleistung für die Drittsoftware richten sich ausschließlich nach dem Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Anbieter der Drittsoftware. Weder übernehmen kompaktwerk oder LOGMEIN in Bezug auf Drittsoftware Gewährleistung oder Haftung, noch sind kompaktwerk oder LOGMEIN verpflichtet, bestehende Schnittstellen für die gesamte Laufzeit des Nutzungsverhältnisses von LOGMEIN Services aufrecht zu erhalten. Vielmehr hat kompaktwerk bzw. LOGMEIN jederzeit die Möglichkeit, vorhandene Schnittstellen zu verändern, technisch oder inhaltlich neu zu definieren, vollständig zu ersetzen oder außer Betrieb zu nehmen. Auf bevorstehende Veränderungen von Schnittstellen soll frühzeitig hingewiesen werden.

(3) Drittsoftware kann möglicherweise im Rahmen ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung Zugriff auf Daten des Nutzers und ggf. dessen Endkunden nehmen, die in den LOGMEIN Services gespeichert sind. Für die Rechtmäßigkeit des Datenzugriffs durch Drittsoftware ist der Nutzer im Verhältnis zu kompaktwerk bzw. LOGMEIN allein verantwortlich.

§ 8 Verschwiegenheit

(1) Die Parteien werden im Rahmen der Vertragsverhandlungen und der Vertragsdurchführung möglicherweise Kenntnis von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie als vertraulich bezeichnete oder aufgrund sonstiger Umstände erkennbar als vertraulich zu behandelnden Informationen der anderen Partei erhalten. Jede Partei verpflichtet sich, über alle ihr bekannt gewordenen oder bekannt werdenden vorgenannten Informationen der anderen Partei oder der mit dieser gemäß § 15 AktG verbundenen Unternehmen auch über das Ende dieses Nutzungsverhältnisses hinaus strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese nicht für Zwecke, die nicht dem Interesse der anderen Partei dienen, zu nutzen. Diese Pflicht zur Geheimhaltung bezieht sich ausdrücklich auch auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertraulich zu behandelnde Informationen von LOGMEIN und deren verbundener Unternehmen. Jede Partei wird die jeweils andere Partei von der Geheimhaltungspflicht entbinden, soweit diese gesetzlich oder aufgrund hoheitlicher Anweisung zur Offenlegung der Informationen verpflichtet ist.

(2) Die Parteien werden die ihnen übergebenen Geschäftsunterlagen und Daten sorgfältig verwahren, vor unberechtigter Einsichtnahme Dritter schützen und mit dem Ende des Nutzungsverhältnisses zurückgeben bzw. löschen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist ausgeschlossen. Jede Partei wird der anderen Partei auf Verlangen schriftlich bestätigen, dass sie nicht mehr im Besitz von Unterlagen oder Daten jeglicher Art ist, die im Eigentum der anderen Partei stehen oder ihr von der anderen Partei im Zusammenhang mit diesem Nutzungsverhältnis überlassen wurden.

§ 9 Folgen der vertragswidrigen Nutzung von LOGMEIN Services

(1) Ein Verstoß des Nutzers oder eines Dritten unter Verwendung des Benutzernamens des Nutzers gegen § 6 Abs. (2) bis (6) berechtigt LOGMEIN bzw. kompaktwerk zur Beschränkung oder Sperrung des Zugriffs des Nutzers auf LOGMEIN Services. Diese Beschränkung oder Sperrung kann die Nichterreichbarkeit sämtlicher vom Nutzer eingestellten Daten umfassen. LOGMEIN oder kompaktwerk wird den Nutzer vor der Sperrung zur dauerhaften Unterlassung bzw. Beseitigung des Verstoßes auffordern, sofern nicht Grund zu der Annahme besteht, dass durch die Verzögerung der Sperrung weiterer Schaden eintreten könnte oder die Gefahr eines Schadenseintritts vergrößert würde. Weitergehende Ansprüche gegen den Nutzer bleiben unberührt.

(2) LOGMEIN bzw. kompaktwerk kann die Aufhebung der Sperrung von der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durch den Nutzer und/oder Leistung von Sicherheit bis zu Höhe des drohenden Schadens abhängig machen, es sei denn diese Auflagen sind in Bezug auf den Verstoß grob unverhältnismäßig bzw. der Nutzer weist nach, dass ein geringerer oder kein Schaden droht.

(3) Beseitigt der Nutzer trotz Sperrung und Aufforderung den Verstoß nicht binnen einer gesetzten angemessen Frist, ist kompaktwerk zur Kündigung aus wichtigem Grund gem. § 15 Abs. (3) berechtigt.

(4) Rechts- und/oder vertragswidrige Inhalte gem. § 6 Abs. (5) oder Hinweise auf solche Inhalte können durch LOGMEIN bzw. kompaktwerk auch einzeln gelöscht bzw. gesperrt werden. In Zweifelsfällen, insbesondere hinsichtlich des Bestehens oder der Verschärfung eines Haftungsrisikos für LOGMEIN bzw. kompaktwerk gem. § 6 Abs. (6), ist LOGMEIN bzw. kompaktwerk bis zur endgültigen Klärung der Rechts- und/oder Vertragswidrigkeit ebenfalls zur Sperrung bzw. Löschung berechtigt.

§ 10 Zahlungsbedingungen

(1) Zahlungen des Nutzers sind bis zum vereinbarten Zahlungsdatum, sonst innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt zu leisten. Monatlich, quartalsweise oder jährlich wiederkehrende Zahlungspflichten sind jeweils im Voraus bis zum 10. Kalendertag des Monats, Quartals oder Jahres zu erfüllen.

(2) Wählt der Nutzer Zahlung per Kreditkarte, steht es LOGMEIN bzw. kompaktwerk frei, sämtliche LOGMEIN Services in Zeiträumen von jeweils 12 Monaten abzurechnen.

(3) Zu Skonti oder anderen Abzügen ist der Nutzer nicht berechtigt.

(4) Der Nutzer ist verpflichtet, die bei der Registrierung von LOGMEIN Services angegebenen oder LOGMEIN bzw. kompaktwerk anderweitig zur Kenntnis gebrachten Zahlungsinformationen (z. B. Kreditkartennummer) stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Der Nutzer hat LOGMEIN bzw. kompaktwerk sämtliche Kosten zu ersetzen, die durch die Nichtausführung von Zahlungen durch vom Nutzer eingesetzte Zahlungsdienstleister (z. B. Kreditkartenunternehmen des Nutzers) entstehen. Die Regelungen zum Zahlungsverzug des Nutzers bleiben unberührt

(5) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

§ 11 Verzug

(1) Befindet sich der Nutzer im Zahlungsverzug, ist LOGMEIN bzw. kompaktwerk berechtigt, den Zugang des Nutzers auf LOGMEIN Services bis zur vollständigen Zahlung einzuschränken oder zu sperren. Die Sperrung befreit den Nutzer nicht von seiner Zahlungspflicht.

(2) Kommt der Nutzer

2.i) für zwei aufeinanderfolgende Zahlungszeiträume mit einem überwiegenden Teil seiner Zahlungsverpflichtung oder

2.ii) in einem Zeitraum von mehr als zwei Monaten mit einem Betrag, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, ist kompaktwerk zur fristlosen Kündigung des Nutzungsverhältnisses aus wichtigem Grund berechtigt.

(3) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt LOGMEIN bzw. kompaktwerk vorbehalten.

(4) Gerät LOGMEIN bzw. kompaktwerk mit seiner Leistungspflicht gem. § 3 in Verzug, so richten sich die Folgen nach § 12.

§ 12 Mängelansprüche und Entgelterstattung

(1) kompaktwerk gewährleistet die Funktionsfähigkeit von LOGMEIN Services mit den in § 3 sowie der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Eigenschaften ausschließlich im Rahmen der zugesagten Verfügbarkeit. Bei Leistungsstörungen stellt kompaktwerk bzw. LOGMEIN den vereinbarten Zustand von LOGMEIN Services durch eine qualifizierte Nachbesserung wieder her.

(2) kompaktwerk übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Eigenschaft der Leistung und sichert diese auch nicht zu. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in diesem Vertrag bzw. zugehörigen Dokumenten dienen allein der Leistungsbeschreibung und sind keine Garantien im Rechtssinne.

(3) Ansprüche des Nutzers auf Herabsetzung des Entgelts aufgrund von Minderverfügbarkeit der vereinbarten Leistungen werden als Verhältnis aus der tatsächlich festgestellten Verfügbarkeit in dem betroffenen Monat und der vereinbarten Verfügbarkeit für den betroffenen Monat berechnet. Ein entsprechender Minderungsbetrag wird dem Nutzerkonto des Nutzers gutgeschrieben und bei der nächsten Buchung verrechnet. Minderungsbeträge über 100 Euro werden auf Wunsch des Nutzers über dasjenige Zahlungsmittel zurückerstattet, welches bei der Buchung eingesetzt wurde.

§ 13 Höhere Gewalt

(1) Für Ereignisse höherer Gewalt, die LOGMEIN bzw. kompaktwerk die vertragliche Leistung wesentlich erschweren, die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet die kompaktwerk nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.

(2) LOGMEIN bzw. kompaktwerk wird den Nutzer unverzüglich nach Eintritt des Ereignisses höherer Gewalt per E-Mail über die Beschaffenheit des Ereignisses, den Zeitpunkt, das Datum dessen Eintritts sowie die voraussichtlichen Auswirkungen des Ergebnisses auf ihre Fähigkeit, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, informieren.

(3) LOGMEIN bzw. kompaktwerk wird den Nutzer unverzüglich nach Beendigung des Ereignisses höherer Gewalt über diese Beendigung benachrichtigen und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen wieder aufnehmen.

(4) LOGMEIN bzw. kompaktwerk wird alles in ihren Kräften Stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Verzögerung oder Nichterfüllung und deren Folgen, die durch die höherer Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern. Dies gilt auch dann, wenn die Ursache für die Verzögerung oder Nichterfüllung nicht in dem eigenen Verantwortungsbereich liegt. Hieraus folgende zusätzliche Kosten sind von derjenigen Vertragspartei zu tragen, in deren Verantwortungsbereich die Ursache begründet ist.

(5) Sobald feststeht, dass die höhere Gewalt länger als drei (3) Monate andauert, ist der Nutzer berechtigt, die betroffenen LOGMEIN Services mit einer Frist von einem (1) Monat zu kündigen.

§ 14 Haftung

(1) Die Vertragsparteien haften einander nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, sofern die jeweils andere Vertragspartei Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Soweit kompaktwerk die leicht fahrlässige Verletzung einer vertragswesentlichen Hauptpflicht angelastet wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen kann, ist die Schadensersatzhaftung von kompaktwerk auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

(4) Im Übrigen ist die Haftung von kompaktwerk gegenüber dem Nutzer ausgeschlossen.

§ 15 Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Das Nutzungsverhältnis tritt mit der Annahme dieser Nutzungsbedingungen durch den Nutzer zu dem im Vertrag oder während der Registrierung bezeichneten Vertragsbeginn in Kraft und ist für die im Vertrag oder während der Registrierung von LOGMEIN Services vereinbarte Mindestlaufzeit geschlossen. Ist weder im Vertrag noch während der Registrierung von LOGMEIN Services eine Mindestlaufzeit vereinbart, so endet das Nutzungsverhältnis frühestens mit Ablauf des dritten auf den Vertragsbeginn folgenden Monats (d. h. ist der Vertragsbeginn im Januar, endet das Nutzungsverhältnis frühestens zum 30. April). Nach der Mindestlaufzeit verlängert sich das Nutzungsverhältnis automatisch um jeweils 12 Monate, solange es nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.

(2) Der Nutzer bestätigt LOGMEIN bzw. kompaktwerk gegenüber auf Anfrage die Verlängerung des Nutzungsverhältnisses. Eine solche Bestätigung ist rein deklaratorisch und hat keine konstitutive Wirkung für die Verlängerung des Nutzungsverhältnisses.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Liegt der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht durch eine Partei, so ist dieser vor der Kündigung zunächst Gelegenheit zu geben, die Vertragsverletzung einzustellen oder binnen angemessener Frist zu beheben. Im Zweifel ist eine Frist von 30 Tagen angemessen.

(4) Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen. Die elektronische Übermittlung der schriftlichen Kündigungserklärung (per Fax oder eingescannt per E-Mail) ist ausreichend.

§ 16 Folgen der Beendigung des Nutzungsverhältnis

(1) Im Falle der Beendigung des Nutzungsverhältnisses ist der Nutzer verpflichtet, sämtliche Verweise, Hinweise, „Tags“ und Programmcode zu LOGMEIN Services unverzüglich von seinen Webseiten und sonstigen öffentlich zugänglichen Unternehmensinformationen (einschließlich Werbematerialien, etc.) zu entfernen.

(2) Wird das Nutzungsverhältnis insgesamt beendet, löscht LOGMEIN bzw. kompaktwerk die vom Nutzer eingegebenen Daten und Inhalte spätestens 30 Tage nach der Beendigung, sofern Daten nicht aufgrund zwingender Aufbewahrungspflichten lediglich gesperrt werden. In jedem Fall obliegt es dem Nutzer, vor Beendigung des Nutzungsverhältnisses diejenigen Daten und Inhalte auf sein eigenes System zu transferieren, die über die Beendigung des Nutzungsverhältnisses hinaus benötigt werden.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Der Nutzer kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag in Gänze nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von kompaktwerk auf Dritte übertragen. kompaktwerk ist hingegen berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an ein Konzernunternehmen im Sinne von § 15 Aktiengesetz zu übertragen.

(2) Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist für alle Streitigkeiten aus diesem Nutzungsverhältnis der Gerichtsstand Köln vereinbart, sofern keine anderweitige ausschließliche Zuständigkeit besteht.